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1. Differentialgleichung
wird eine Gleichung genannt, in der neben einer oder mehreren unabhängigen
Veränderlichen und einer oder mehreren Funktionen dieser Veränderlichen auch noch die
Ableitungen dieser Funktionen nach den unabhängigen Veränderlichen auftreten.
Die Ordnung einer Differentialgleichung ist gleich der Ordnung der höchsten in ihr
auftretenden Ableitung.
2. Gewöhnliche und partielle Differentialgleichungen
unterscheiden sich nach der Anzahl der in ihnen enthaltenen unabhängigen
Veränderlichen; im ersten Falle tritt nur eine auf, im zweiten mehrere.
| Beispiel A | |
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| Beispiel B | |
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| Beispiel C | |
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