|
|
|
|
| (9.1) |
Ist diese Gleichung nach
aufgelöst, dann hat man die
explizite Form einer gewöhnlichen Differentialgleichung
-ter Ordnung.
2. Lösung oder Integral
einer Differentialgleichung ist jede Funktion, die ihr in einem Intervall
,
das auch unendlich sein kann, genügt.
Eine Lösung, die
willkürliche Konstanten
enthält,
so daß ihr noch
zusätzliche Bedingungen auferlegt werden können, heißt
allgemeine Lösung oder allgemeines Integral .
Erteilt man jeder dieser Konstanten einen festen Zahlenwert, so erhält man ein
partikuläres Integral oder eine partikuläre Lösung .
| Beispiel | |
|
Die Differentialgleichung | |
|
|
|