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Gradientenverfahren für Probleme mit Ungleichungsrestriktionen

Wenn das Problem
(18.86a)

mit einem Iterationsverfahren der Art
(18.86b)

gelöst werden soll, dann sind auf Grund des eingeschränkten zulässigen Bereiches zwei Voraussetzungen zu beachten:
1. Die Richtung muß eine in zulässige Abstiegsrichtung sein.
2. Die Schrittweite ist so zu bestimmen, daß auch in liegt.
Die verschiedenen Verfahren gemäß Vorschrift (18.86b) unterscheiden sich in der Konstruktion der Richtung . Um die Zulässigkeit der Folge zu sichern, werden bzw. folgendermaßen bestimmt:
(18.87a)

Daraus resultiert

(18.87b)

Wenn in einem Schritt keine zulässige Abstiegsrichtung existiert, dann ist ein stationärer Punkt.