Wenn eine Funktion
in der Umgebung eines Punktes
analytisch und
beschränkt ist, d.h. im Innern eines beliebig kleinen Kreises mit dem Mittelpunkt ,
ausgenommen höchstens
selbst, dann sind hinsichtlich der Singularität die
folgenden zwei Fälle möglich:
1. Es gilt ,
d.h., die Funktion
ist auch im Punkt
analytisch.
2. Die Funktion
besitzt einen anderen Wert oder sie ist im Punkt
nicht
definiert, d.h., der Punkt
ist singulär.
Man spricht aber von hebbarer Singulärität , weil die Funktion
beim
Einsetzen des Wertes
im Punkt
analytisch wird.
(S. auch die Analogie zur hebbaren Unstetigkeit einer Funktion einer
reellen Veränderlichen).
Wenn die Funktion
in der Umgebung des Punktes
zwar analytisch,
aber nicht beschränkt ist, dann handelt es sich um einen singulären Punkt .
Es können die folgenden zwei Fälle auftreten:
1. Gilt bei Annäherung von
an den Punkt
auf beliebigem Wege
,
dann nennt man den Punkt
einen Pol und schreibt
.
Über Pole verschiedener Ordnung s. Isolierte singuläre Stellen.
2. Wenn
bei Annäherung an einen Punkt
keinem Grenzwert zustrebt,
sondern je nach der Wahl der Punkte ,
von denen aus die Annäherung an
erfolgt, die Folgen
verschiedene Grenzwerte
besitzen, dann spricht man von einem wesentlich singulären Punkt .
In diesem Falle gibt es Möglichkeiten der Annäherung von
an den Punkt ,
die
zur Konvergenz von
gegen eine beliebig vorgegebene komplexe Zahl führen.
Beispiel A
Die Funktion
besitzt im Punkt
einen Pol.
Beispiel B
Die Funktion
besitzt im Punkt
einen wesentlich singulären Punkt
(s. Abbildung).