Für nichtlineare Operatoren gilt der für den linearen Fall erwähnte
Zusammenhang zwischen Stetigkeit und Beschränktheit im allgemeinen nicht mehr.
Bei der Behandlung nichtlinearer Operatorengleichungen, z.B. nichtlinearer
Randwertprobleme oder Integralgleichungen, treten häufig die in den folgenden
Abschnitten aufgeführten nichtlinearen Operatoren auf.