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Inhomogene charakteristische Integralgleichung

Ist die allgemeine Lösung des inhomogenen HILBERTschen Problems, dann kann die Lösung der inhomogenen Integralgleichung nach (11.83a) bestimmt werden:
(11.89a)
  (11.89b)

Die Anwendung der Formeln von PLEMELJ und SOCHOZKI (11.82c) auf ergibt
(11.89c)

Einsetzen von (11.89c) in (11.89b) liefert schließlich unter Beachtung von (11.82b) und
die Lösungsdarstellung:
 
  (11.90)

Entsprechend (11.87c) müssen im Fall für die Existenz einer Lösung zusätzlich die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
(11.91)

Beispiel

Gegeben ist die charakteristische Integralgleichung mit konstanten Koeffizienten und
.
Hier ist eine einfache, geschlossene Kurve, d.h. .
Aus (11.83b) folgt und . ist eine Konstante, und folglich ist . Somit ist und
.


Da ist, besitzt das homogene HILBERTsche Randwertproblem nur als im Unendlichen verschwindende Lösung. Gemäß der Lösungsdarstellung (11.90) folgt