Selbstadjungierte Differentialgleichung
Selbstadjungierte Differentialgleichung wird die folgende wichtige Form der
Differentialgleichungen 2. Ordnung genannt:
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(9.64a) |
Als lineare Randbedingungen werden die homogenen Bedingungen
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(9.64b) |
vorgegeben.
Die Funktionen
und
sollen in dem
endlichen Intervall
stetig sein.
Im Falle eines unendlichen Intervalls ändern sich die Ergebnisse ganz wesentlich
(s. Lit. 9.6).
Außerdem wird verlangt, daß
gilt.
Die Größe
,
ein Parameter der Differentialgleichung, ist konstant.
Für
ergibt sich zum inhomogenen Randwertproblem das zugehörige
homogene Randwertproblem .
Jede Differentialgleichung 2. Ordnung
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(9.64c) |
kann, falls in
ist, durch Multiplikation mit
auf die
selbstadjungierte Form (9.64a) gebracht werden.
Dazu sind die Substitutionen
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(9.64d) |
erforderlich.
Um eine Lösung zu finden, die den inhomogenen Bedingungen
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(9.64e) |
genügt, geht man auf eine Aufgabe mit homogenen Bedingungen, aber geänderter
rechter Seite der Differentialgleichung, zurück, indem man die unbekannte Funktion
mit Hilfe der Substitution
ersetzt.
Dabei ist
eine beliebige, zweimal differenzierbare Funktion, die die inhomogenen
Randbedingungen erfüllt, während
eine neue unbekannte Funktion ist, die die
zugehörigen homogenen Randbedingungen erfüllt.