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Superpositionssatz

Wenn und zwei Lösungen der Differentialgleichung (9.33) für verschiedene rechte Seiten und sind, dann ist ihre Summe eine Lösung derselben Differentialgleichung mit der rechten Seite . Daraus folgt, daß es zur Berechnung der allgemeinen Lösung einer inhomogenen Differentialgleichung ausreicht, zu irgendeiner ihrer partikulären Lösungen die allgemeine Lösung der zugehörigen homogenen Differentialgleichung zu addieren.