Superpositionssatz
Wenn
und
zwei Lösungen der Differentialgleichung (9.33) für
verschiedene rechte Seiten
und
sind, dann ist ihre Summe
eine Lösung derselben Differentialgleichung mit der rechten Seite
.
Daraus folgt, daß es zur Berechnung der allgemeinen Lösung einer inhomogenen
Differentialgleichung ausreicht, zu irgendeiner ihrer partikulären Lösungen die
allgemeine Lösung der zugehörigen homogenen Differentialgleichung zu addieren.