Hinreichende Bedingung für die Konvergenz eines uneigentlichen Integrals mit unbeschränktem Integranden
1. Wenn das Integral
existiert, dann
existiert auch das Integral
.
Man spricht in diesem Falle vom absolut konvergenten Integral und von der
absolut integrierbaren Funktion
in dem betreffenden Intervall.
2. Wenn die Funktion
in dem Intervall
positiv ist, und wenn es
eine Zahl
derart gibt, daß für hinreichend nahe bei
gelegene
-Werte gilt
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(8.89a) |
dann konvergiert das Integral (8.87a).
Wenn jedoch
im Intervall
positiv ist und eine Zahl
derart
existiert, daß für hinreichend nahe bei
gelegene
-Werte gilt
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(8.89b) |
dann divergiert das Integral (8.87a).