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Definitionen bezüglich des Definitionsintervalls


1. Rechts offenes oder abgeschlossenes Definitionsintervall Die Definition des uneigentlichen Integrals für eine Funktion , die ein rechts offenes Definitionsintervall oder ein abgeschlossenes Definitionsintervall besitzt, aber im Punkt den Grenzwert hat, lautet in beiden Fällen:
(8.85)

Wenn dieser Grenzwert existiert, dann existiert bzw. konvergiert auch das Integral und man spricht von einem konvergenten uneigentlichen Integral . Existiert der Grenzwert nicht, dann existiert bzw. konvergiert auch das Integral nicht, und man spricht von einem divergenten uneigentlichen Integral .
2. Links offenes oder abgeschlossenes Definitionsintervall Die Definition des uneigentlichen Integrals für eine Funktion , die ein links offenes Definitionsintervall oder ein abgeschlossenes Definitionsintervall besitzt, aber im Punkt den Grenzwert , erfolgt in Analogie zur Definition (8.85):
(8.86)


3. Zwei halboffene angrenzende Definitionsintervalle Die Definition des uneigentlichen Integrals für eine Funktion , die im gesamten Intervall definiert ist, ausgenommen einen inneren Punkt mit , d.h., für eine Funktion , die in zwei angrenzenden halboffenen Intervallen und definiert ist, aber im Punkt nicht beschränkt ist, lautet:
(8.87a)

Dabei streben die Zahlen und unabhängig voneinander gegen Null. Wenn der Grenzwert (8.87a) nicht existiert, wohl aber
(8.87b)

dann heißt der Grenzwert (8.87b) der Hauptwert des uneigentlichen Integrals , auch CAUCHY scher Hauptwert .