1. Fläche unter der Kurve: Für
in
sei .
Dann läßt sich die Summe (8.36) als Gesamtinhalt von
Rechtecken deuten, durch die die Fläche unter der Kurve
angenähert
wird.
Demzufolge ergibt der Grenzwert dieser Summe und damit das bestimmte Integral den Inhalt
der Fläche ,
die von der Kurve ,
der -Achse und den Parallelen
und
zur -Achse begrenzt wird:
(8.40)
2. Vorzeichen- oder Flächenregel:
Wenn die Funktion
im Integrationsintervall abschnittsweise positiv oder negativ
ist, dann nehmen die Teilintegrale über den betreffenden
Teilintervallen, also auch die Teilflächen, positive oder negative Werte an, so daß
die Integration über das gesamte Intervall eine Flächendifferenz liefert.
In der folgenden Abbildung, bestehend aus vier Teilabbildungen, sind vier Fälle mit
unterschiedlichen Möglichkeiten der Flächen-Vorzeichenbildung dargestellt: