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Bestimmtes Integral als Grenzwert einer Summe

Der Grenzwert, der zum bestimmten Integral führt, wird wie folgt gebildet (s. Abbildung)



1. Schritt: Das Intervall wird durch beliebige Teilpunkte in ,,Elementarintervalle`` zerlegt, die so gewählt sind, daß einer der folgenden Fälle gilt:
(8.35a)

oder
(8.35b)


2. Schritt: Im Innern oder auf dem Rande jedes der Elementarintervalle wird in Übereinstimmung mit der Abbildung eine Zahl ausgewählt:
(8.35c)


3. Schritt: Die Werte der Funktion in diesen ausgewählten Punkten werden mit der zugehörigen Differenz , d.h. mit den Längen der Teilintervalle multipliziert, die im Falle A mit positivem Vorzeichen, im Falle B mit negativem Vorzeichen zu nehmen sind. Auf diese Weise entsteht für den Fall A das Bild der Abbildung, die bereits bei der Einführung des Begriffs ,,bestimmtes Integral``  betrachtet wurde:



4. Schritt: Alle so gewonnenen Produkte werden addiert.
5. Schritt: Von der auf diese Weise entstehenden Zerlegungs- oder Zwischensumme
(8.36)

wird der Grenzwert für den Fall berechnet, daß die Länge der Elementarintervalle gegen Null strebt und demzufolge ihre Anzahl gegen . Auf Grund dieser Eigenschaft wird auch als infinitesimale Größe bezeichnet.
Wenn dieser Grenzwert existiert und unabhängig ist von der Wahl der Zahlen und , heißt er das bestimmte RIEMANNsche Integral der betreffenden Funktion in dem gegebenen Intervall. Man schreibt dafür
(8.37)

Die beiden Intervallgrenzen werden zu Integrationsgrenzen ; sie legen das Integrationsintervall fest. Man nennt die untere , die obere Integrationsgrenze ; heißt Integrationsvariable , Integrand .