Ist die Fläche
durch die Gleichung
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(8.158) |
explizit vorgegeben, dann wird das Integral (8.157a) nach der
Formel
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(8.159a) |
berechnet, wobei gilt
.
Die Oberflächenintegrale der Funktion
über die Projektionen des
Flächenstückes
auf die anderen Koordinatenebenen werden analog berechnet:
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(8.159b) |
wobei
die Gleichung der Fläche
nach
aufgelöst ist und
zu setzen ist.
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(8.159c) |
wobei
die nach
aufgelöste Gleichung der Fläche
ist und
zu setzen ist.
Wenn die Orientierung der Fläche geändert wird, d.h., wenn die Außen- mit der
Innenseite vertauscht wird, dann ändert das Integral über die Projektion sein
Vorzeichen.