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Explizite Vorgabe der Flächengleichung

Ist die Fläche durch die Gleichung
(8.158)

explizit vorgegeben, dann wird das Integral (8.157a) nach der Formel
(8.159a)

berechnet, wobei gilt . Die Oberflächenintegrale der Funktion über die Projektionen des Flächenstückes auf die anderen Koordinatenebenen werden analog berechnet:
(8.159b)

wobei die Gleichung der Fläche nach aufgelöst ist und zu setzen ist.
(8.159c)

wobei die nach aufgelöste Gleichung der Fläche ist und zu setzen ist. Wenn die Orientierung der Fläche geändert wird, d.h., wenn die Außen- mit der Innenseite vertauscht wird, dann ändert das Integral über die Projektion sein Vorzeichen.