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Integralkriterium von Cauchy


1. Konvergenz: Eine Reihe mit dem allgemeinen Glied ist konvergent, wenn eine monoton fallende Funktion ist und das uneigentliche Integral
(7.30)

konvergiert.
2. Divergenz: Eine Reihe mit dem allgemeinen Glied ist divergent, wenn das voranstehende Integral divergiert.
Die untere Integrationsgrenze ist zwar beliebig, sie ist jedoch so zu wählen, daß die Funktion für definiert und frei von Unstetigkeiten ist.
Beispiel

Die Reihe (7.27a) ist divergent wegen

(7.31)