Konvergenz und Hauptwert des uneigentlichen Integrals
a) Wenn das Integrationsgebiet die abgeschlossene Halbachse
ist,
und wenn der Integrand dort definiert ist, dann gilt definitionsgemäß
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(8.77) |
Im Falle der Existenz des Grenzwertes spricht man von einem konvergenten
uneigentlichen Integral .
Im Falle der Nichtexistenz des Grenzwertes wird (8.77) als divergentes Integral
bezeichnet.
b) Wenn das Definitionsgebiet einer Funktion die abgeschlossene Halbachse
oder die gesamte Zahlengerade
ist, dann definiert man analog
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(8.78a) |
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(8.78b) |
c) Beim Grenzübergang (8.78b) streben die Zahlen
und
unabhängig voneinander gegen unendlich.
Wenn der Grenzwert (8.78b) dabei nicht existiert, dafür jedoch der Grenzwert
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(8.78c) |
dann heißt dieser Grenzwert (8.78c)
Hauptwert des uneigentlichen Integrals .