Die Konvergenzordnung gemäß (19.111) gibt an, wie gut die
Näherungslösung
die exakte Lösung
approximiert.
Darüber hinaus ist die Frage interessant, wie gut die Zuwachsfunktion
die
Ableitung
annähert.
Dazu führt man den sogenannten lokalen Diskretisierungsfehler
(19.112) ein und sagt:
Das Einschrittverfahren (19.110) ist konsistent mit der Ordnung , falls
die größte natürliche Zahl mit
(19.112)
ist.
Für ein konsistentes Einzelschrittverfahren folgt aus (19.112) unmittelbar
(19.113)
Beispiel
Das EULERsche Polygonzugverfahren (19.97) hat die Konsistenzordnung ,
das RUNGE -KUTTA-Verfahren (19.99) die Konsistenzordnung .