Einschrittverfahren kann man allgemein in der folgenden Form darstellen:
(19.110)
Dabei wird
Zuwachsfunktion oder Fortschreitrichtung des
Einschrittverfahrens genannt.
Die durch (19.110) gewonnene Näherungslösung hängt von der
Schrittweite
ab und soll deshalb mit
bezeichnet werden.
Ihre Abweichung von der exakten Lösung
der Anfangswertaufgabe
(19.93) ergibt den globalen Diskretisierungsfehler
(19.111), und man sagt: Das Einschrittverfahren
(19.110) ist konvergent mit der Ordnung
( Konvergenzordnung ), falls
die größte natürliche
Zahl mit
(19.111)
ist.
Die Formel (19.111) besagt, daß für jedes
aus dem Definitionsbereich
der Anfangswertaufgabe die mit der Schrittweite
bestimmte
Näherung
für jede Verfeinerung der Einteilung mit
gegen die
Lösung
konvergiert.
Beispiel
Das EULERsche Polygonzugverfahren (19.97) hat die
Konvergenzordnung .
Für das RUNGE-KUTTA-Verfahren (19.99) gilt .