Bestimmung einer normierten Funktion
,
die zu allen Funktionen aus
orthogonal ist.
Für
werden jeweils die folgenden Schritte durchlaufen:
1. Berechnung der Funktion
sowie einer Zahl
aus
wobei
immer ungleich Null und so zu bestimmen ist, daß
normiert
ist.
ist orthogonal zu allen Funktionen
.
2. Bestimmung der Funktion
sowie einer Zahl
aus
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(11.52c) |
Es können zwei Fälle eintreten:
a)
:
Die Funktion
ist orthogonal zu allen
Funktionen
.
b)
:
Die Funktion
ist nicht eindeutig bestimmt.
Erneut werden zwei Fälle unterschieden:
Das System
ist vollständig.
Dann ist auch das System
vollständig, und das
Verfahren ist beendet.
Das System
ist nicht vollständig.
Dann wird eine beliebige, zu diesen Funktionen orthogonale Funktion
gewählt.
Das Verfahren wird so lange wiederholt, bis die Orthonormalsysteme vollständig sind.
Es ist möglich, daß im Algorithmus von einem gewissen Schritt ab auch nach
abzählbar unendlich vielen weiteren Schritten nicht der Fall b) eintritt.
Ist die dabei erzeugte abzählbar unendliche Folge von Funktionen
nicht vollständig, dann kann mit
einer zu allen diesen Funktionen orthogonalen Funktion
das
Verfahren neu gestartet werden.
Werden die durch das Verfahren ermittelten Funktionen
sowie die
Zahlen
geeignet umbezeichnet, dann läßt sich die resultierende
Kernmatrix
folgendermaßen darstellen:
 |
(11.53) |
Die Matrizen
sind endlich, wenn im
Algorithmus nach endlich vielen Schritten der Fall
eintritt.
Dagegen sind sie unendlich, wenn für abzählbar unendlich viele Schritte
gilt:
.
Die Anzahl der Nullzeilen bzw. Nullspalten in
entspricht der Anzahl der
Funktionen in den Systemen
bzw.
.
Ein besonders einfacher Fall liegt vor, wenn die Matrizen
nur eine
Zahl
enthalten, also alle Zahlen
gleich Null sind.
Mit den Bezeichnungen aus dem Abschnitt Zurückführung der
Integralgleichung auf ein lineares Gleichungssystem ergibt sich für die Lösung des
unendlichen Gleichungssystems unter der Voraussetzung von
für
:
 |
(11.54) |