Lineare und quasilineare partielle Differentialgleichungen
Die Gleichung
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(9.68a) |
heißt lineare partielle Differentialgleichung 1. Ordnung .
Mit
wird eine unbekannte Funktion der unabhängigen Variablen
bezeichnet, und die
sind vorgegebene Funktionen dieser Variablen.
Wenn die Funktionen
auch noch von
abhängen, spricht man von
einer quasilinearen partiellen Differentialgleichung .
Im Falle
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(9.68b) |
heißt die Gleichung homogen.