Nichtsinguläre Fälle
1. Normierung der Eigenfunktion:
Zu jedem
wird eine Eigenfunktion
derart gewählt, daß gilt
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(9.66a) |
Man spricht dann von einer normierten Eigenfunktion .
2. FOURIER-Entwicklung:
Jeder im Intervall
definierten Funktion
kann ihre FOURIER-Reihe
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(9.66b) |
nach den Eigenfunktionen des zugehörigen Randwertproblems zugeordnet werden, sofern die
Integrale in (9.66b) sinnvoll sind.
3. Entwicklungssatz:
Die FOURIER-Reihe konvergiert absolut und gleichmäßig gegen
,
wenn
die Funktion
eine stetige Ableitung besitzt und den Randbedingungen des
zugehörigen Problems genügt.
4. Parsevalsche Gleichung:
Wenn das Integral auf der linken Seite einen Sinn hat, dann gilt stets
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(9.66c) |
Die FOURIER-Reihe der Funktion
konvergiert in diesem Falle im Mittel gegen
,
d.h., es gilt
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(9.66d) |