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Nichtsinguläre Fälle


1. Normierung der Eigenfunktion: Zu jedem wird eine Eigenfunktion derart gewählt, daß gilt
(9.66a)

Man spricht dann von einer normierten Eigenfunktion .
2.  FOURIER-Entwicklung: Jeder im Intervall definierten Funktion kann ihre FOURIER-Reihe
(9.66b)

nach den Eigenfunktionen des zugehörigen Randwertproblems zugeordnet werden, sofern die Integrale in (9.66b) sinnvoll sind.
3. Entwicklungssatz: Die FOURIER-Reihe konvergiert absolut und gleichmäßig gegen , wenn die Funktion eine stetige Ableitung besitzt und den Randbedingungen des zugehörigen Problems genügt.
4. Parsevalsche Gleichung: Wenn das Integral auf der linken Seite einen Sinn hat, dann gilt stets
(9.66c)

Die FOURIER-Reihe der Funktion konvergiert in diesem Falle im Mittel gegen , d.h., es gilt
(9.66d)