Existenz einer Lösung, Lipschitz-Bedingung
1. Nach dem Existenzsatz von CAUCHY existiert für die
Differentialgleichung
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(9.2) |
wenigstens eine Lösung, die an der Stelle
den Wert
annimmt und in einem
gewissen Intervall um
definiert und stetig ist, wenn die Funktion
in einer
Umgebung
des Punktes
,
die durch
und
festgelegt ist, stetig ist.
2. Lipschitz-Bedingung bezüglich
nennt man
die Forderung
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(9.3) |
für alle
aus
,
wobei
nicht von
und
abhängen darf.
Ist sie erfüllt, dann ist die Lösung von (9.2) eindeutig und eine stetige
Funktion von
.
Die Erfüllung der LIPSCHITZ-Bedingung ist stets dann gegeben, wenn
in
dem betrachteten Gebiet eine beschränkte partielle Ableitung
besitzt.
Im Abschnitt Singuläre Integrale und singuläre Punkte sind Fälle
angeführt, in denen die Voraussetzungen des CAUCHYschen Existenzsatzes nicht
erfüllt sind.