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Existenz einer Lösung, Lipschitz-Bedingung


1.  Nach dem Existenzsatz von CAUCHY existiert für die Differentialgleichung
(9.2)

wenigstens eine Lösung, die an der Stelle den Wert annimmt und in einem gewissen Intervall um definiert und stetig ist, wenn die Funktion in einer Umgebung des Punktes , die durch und festgelegt ist, stetig ist.
2. Lipschitz-Bedingung bezüglich nennt man die Forderung
(9.3)

für alle aus , wobei nicht von und abhängen darf. Ist sie erfüllt, dann ist die Lösung von (9.2) eindeutig und eine stetige Funktion von . Die Erfüllung der LIPSCHITZ-Bedingung ist stets dann gegeben, wenn in dem betrachteten Gebiet eine beschränkte partielle Ableitung besitzt. Im Abschnitt Singuläre Integrale und singuläre Punkte sind Fälle angeführt, in denen die Voraussetzungen des CAUCHYschen Existenzsatzes nicht erfüllt sind.