|
|
|
|
| (9.18a) |
nicht definiert ist. Diese Situation tritt z.B. in Differentialgleichungen der folgenden Formen auf:
| (9.18b) |
besitzt im Punkt
einen isolierten singulären Punkt , da die Bedingungen
des Existenzsatzes lediglich in jedem beliebig nahe an
gelegenen Punkt gelten,
nicht aber in diesem selbst.
Streng genommen sind die genannten Bedingungen in diesem Falle für alle Punkte nicht
erfüllt, für die
ist.
Die Erfüllung der Bedingungen kann dadurch erzwungen werden, daß die Rolle der
abhängigen und unabhängigen Variablen vertauscht und die Gleichung
| (9.18c) |
betrachtet wird.
Das Verhalten der Integralkurven in der Nähe des singulären Punktes hängt von den
Wurzeln der charakteristischen Gleichung
| (9.18d) |
ab.
Dabei können die folgenden Fälle unterschieden werden:
Fall 1: Wenn die Wurzeln reell sind und gleiches Vorzeichen besitzen, dann
ist der singuläre Punkt ein Knotenpunkt .
In der Umgebung des singulären Punktes verlaufen alle Integralkurven durch ihn
hindurch und verfügen hier, sofern die Wurzeln nicht zusammenfallen, mit Ausnahme
einer Integralkurve über eine gemeinsame Tangente.
Im Falle einer Doppelwurzel haben entweder alle Integralkurven eine gemeinsame Tangente,
oder durch den singulären Punkt verläuft in jeder Richtung eine eindeutige Kurve.
| Beispiel A | |
|
Für die Differentialgleichung Die Gerade | |
| Beispiel B | |
|
Die charakteristische Gleichung für Der singuläre Punkt ist ein sogenannter Knotenpunkt . | |
| Beispiel C | |
|
Die charakteristische Gleichung für Der singuläre Punkt ist ein sogenannter Strahlpunkt . | |
Fall 2:
Wenn die Wurzeln reell sind und verschiedene Vorzeichen besitzen, ist der singuläre
Punkt ein Sattelpunkt , durch den zwei Integralkurven verlaufen.
| Beispiel D | |
|
Die charakteristische Gleichung für Für | |
Fall 3:
Wenn die Wurzeln konjugiert komplex sind mit
,
dann ist der
singuläre Punkt ein Strudelpunkt , auf den sich die Integralkurven in
unendlich vielen Windungen aufwinden.
| Beispiel E | |
|
Die charakteristische Gleichung für | |
Fall 4:
Wenn die Wurzeln rein imaginär sind, dann ist der singuläre Punkt ein
Wirbelpunkt , der von der Schar geschlossener Integralkurven eingeschlossen wird.
| Beispiel F | |
|
Die charakteristische Gleichung für | |
| (9.19b) |
gilt.
Wenn
und
stetige Funktionen sind, die stetige partielle Ableitungen besitzen,
dann kann (9.19a) in der Form
| (9.19c) |
dargestellt werden.
Dabei sind
und
die Koordinaten des singulären Punktes, und die Werte von
sowie
müssen infinitesimal von höherer Ordnung im Vergleich zum
Abstand des Punktes
vom singulären Punkt
sein.
Unter diesen Voraussetzungen ist die Art der singulären Punkte der gegebenen
Differentialgleichung die gleiche wie für den singulären Punkt der
Näherungsgleichung , die durch Weglassen von
und
entsteht.
Dazu gibt es die folgenden Ausnahmen:
a) Wenn der singuläre Punkt ein Wirbelpunkt ist, dann ist der singuläre Punkt
der Ausgangsgleichung entweder ein Wirbelpunkt oder ein Strudelpunkt;
b) wenn
,
d.h.
oder
bzw.
ist, dann müssen, damit die Art des singulären Punktes bestimmt werden
kann, Glieder höherer Ordnung in die Betrachtung einbezogen werden.
|
|
|