Berechnung des Kurvenintegrals 1. Art
Die Berechnung des Kurvenintegrals 1. Art erfolgt durch Zurückführung auf die
Berechnung des bestimmten Integrals.
1. Vorgabe der Gleichung des Integrationsweges in Parameterform:
Lauten die Gleichungen eines ebenen Integrationsweges
und
,
dann
gilt
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(8.108a) |
und im Falle eines räumlichen Integrationsweges mit
und
 |
(8.108b) |
wobei
der Wert des Parameters
im Punkt
und
sein Wert für den Punkt
ist.
Die Punkte
und
werden so gewählt, daß die Bedingung
erfüllt
ist.
2. Vorgabe der Gleichung des Integrationsweges in expliziter Form:
Man setzt
und erhält aus (8.108a) im ebenen Falle
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(8.109a) |
und aus (8.108b) im räumlichen Falle
 |
(8.109b) |
Dabei sind
und
die Abszissen der Punkte
und
,
wobei die Bedingung
erfüllt sein muß.
Außerdem wird angenommen, daß jedem Punkt der Projektion des Kurvenstückes
auf die
-Achse dort eindeutig ein Punkt entspricht, d.h., daß jeder Kurvenpunkt
eindeutig durch einen Abszissenpunkt bestimmt wird.
Wenn das nicht der Fall ist, dann wird das Bogenstück in mehrere Teilintervalle zerlegt,
von denen jedes die genannte Eigenschaft besitzt.
Das Kurvenintegral über das gesamte Kurvenstück ist dann gleich der Summe der
Kurvenintegrale über die Teilintervalle.