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Berechnung des Kurvenintegrals 1. Art

Die Berechnung des Kurvenintegrals 1. Art erfolgt durch Zurückführung auf die Berechnung des bestimmten Integrals.
1. Vorgabe der Gleichung des Integrationsweges in Parameterform: Lauten die Gleichungen eines ebenen Integrationsweges und , dann gilt
(8.108a)

und im Falle eines räumlichen Integrationsweges mit und
(8.108b)

wobei der Wert des Parameters im Punkt und sein Wert für den Punkt ist. Die Punkte und werden so gewählt, daß die Bedingung erfüllt ist.
2. Vorgabe der Gleichung des Integrationsweges in expliziter Form: Man setzt und erhält aus (8.108a) im ebenen Falle
(8.109a)

und aus (8.108b) im räumlichen Falle
(8.109b)

Dabei sind und die Abszissen der Punkte und , wobei die Bedingung erfüllt sein muß. Außerdem wird angenommen, daß jedem Punkt der Projektion des Kurvenstückes auf die -Achse dort eindeutig ein Punkt entspricht, d.h., daß jeder Kurvenpunkt eindeutig durch einen Abszissenpunkt bestimmt wird. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird das Bogenstück in mehrere Teilintervalle zerlegt, von denen jedes die genannte Eigenschaft besitzt. Das Kurvenintegral über das gesamte Kurvenstück ist dann gleich der Summe der Kurvenintegrale über die Teilintervalle.