Wenn eine Funktion
in einem zusammenhängenden Intervall definiert ist und
in irgendeinem inneren Punkt
dieses Intervalls ihren größten oder kleinsten
Wert besitzt (s. Abbildung), d.h., wenn für alle
dieses Intervalls gilt
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(6.27a) |
oder
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(6.27b) |
und wenn darüber hinaus ihre Ableitung im Punkt
existiert, dann kann diese dort nur
gleich Null sein:
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(6.27c) |
Die geometrische Bedeutung des Satzes von FERMAT besteht darin, daß eine
Funktion, die den Satz erfüllt, in den Punkten
und
der Funktionskurve parallel
zur
-Achse verlaufende Tangenten besitzt (s. Abbildung).
Der Satz von FERMAT stellt aber lediglich eine notwendige Bedingung für die
Existenz eines Maximal- oder Minimalwertes einer Funktion in einem Intervall dar.
Aus der folgenden linken Abbildung erkennt man, daß die Bedingung nicht hinreichend
ist:
Im Punkt
ist zwar
erfüllt, aber es gibt weder einen Maximal- noch einen
Minimalwert an der Stelle.
Auch die Bedingung der Differenzierbarkeit im Satz von FERMAT ist wesentlich.
So hat die Funktion im Punkt
der rechten Abbildung zwar einen Maximalwert, die
Ableitung existiert dort aber nicht.