Monotoniebedingungen
Wenn eine Funktion
in einem zusammenhängenden Intervall definiert und stetig ist
und wenn sie in allen inneren Punkten dieses Intervalls eine Ableitung besitzt, dann ist
für die Monotonie der Funktion die Bedingung
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(6.26a) |
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(6.26b) |
notwendig und hinreichend.
Wird gefordert, daß die Funktion im strengen Sinne monoton wachsend oder fallend sein
soll, dann darf zusätzlich die Ableitung
in keinem Teilintervall des oben
angegebenen Intervalls identisch verschwinden.
In der rechten Abbildung ist diese Bedingung auf der Strecke
nicht
erfüllt.
Die geometrische Deutung der Monotoniebedingung ergibt sich daraus, daß die Kurve
einer monoton wachsenden Funktion mit wachsendem Argumentwert an keiner Stelle fällt,
d.h., daß sie entweder steigt oder horizontal verläuft (linke Abbildung).
Daher bildet die Tangente in den einzelnen Kurvenpunkten mit der positiven
-Achse
entweder einen spitzen Winkel, oder sie verläuft parallel zu ihr.
Für die monoton fallenden Funktion (rechte Abbildung) gilt eine analoge Aussage.
Ist die Funktion im strengen Sinne monoton, dann kann die Tangente nur in einzelnen
Punkten parallel zur
-Achse verlaufen, z.B. im Punkt
in (linke Abbildung),
jedoch nicht in einem ganzen Teilintervall, wie
in der rechten Abbildung.