Wenn
die inverse Funktion zur ursprünglichen Funktion
ist,
dann gilt: Die beiden Darstellungen
und
sind äquivalent.
Unter der Voraussetzung
besteht dann die folgende Beziehung zwischen
den Ableitungen einer Funktion
und ihrer Umkehrfunktion :
(6.15)
Beispiel
Die Funktion
ist für
der Funktion
mit
äquivalent.
Aus (6.15) folgt dann
da
für .