(E1) Da unscharfe Relationen nur spezielle unscharfe Mengen sind, gelten
prinzipiell die für unscharfe Mengen ausgesprochenen Aussagen auch für unscharfe
Relationen.
(E2) Alle für unscharfe Mengen erklärten Verknüpfungen lassen sich auf
unscharfe Relationen anwenden; sie liefern als Resultat wieder unscharfe Relationen.
(E3) Der Begriff des -Schnittes läßt sich auf Grund der
vorangegangenen Überlegungen mühelos auf unscharfe Relationen übertragen.
(E4) Der Träger als 0-Schnitt einer unscharfen Relation
ist eine
gewöhnliche Relation von (E5) Mit
wird der Zugehörigkeitswert bezeichnet, d.h. der Grad,
mit dem die unscharfe Relation
auf die Objekte
zutrifft.
Der Wert
bedeutet, daß
auf
voll zutrifft, der Wert
daß
auf
nicht zutrifft.
(E6) Es sei
eine unscharfe Relation, dann wird die zu
inverse
unscharfe Relation
definiert durch
(5.380)
Beispiel
Die inverse Relation
bedeutet ,,im wesentlichen kleiner als``;
die Vereinigung
kann als Beziehung ,,im wesentlichen kleiner
oder ungefähr gleich`` beschrieben werden.
(S. Modellierung fuzzy-wertiger Relationen.)