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Abstand eines Punktes von einer in Komponententarstellung gegebenen
Geraden
Der Abstand
des Punktes
von einer Geraden, die gemäß
(3.414a) gegeben ist ergibt sich zu:
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(3.418) |
Kürzester Abstand zwischen zwei in Komponentendarstellung gegebenen
Geraden
Wenn die Geraden gemäß (3.414a) gegeben sind, beträgt
ihr Abstand
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(3.419) |
Verschwindet die im Zähler stehende Determinante, dann ist die Bedingung dafür
erfüllt, daß sich die beiden Geraden im Raum schneiden.