a) Der Begriff des Grenzwertes einer Funktion von mehreren Veränderlichen
wird analog zum Fall der Funktion von zwei Veränderlichen definiert.
b) Kriterien für die Existenz eines Grenzwertes einer Funktion von mehreren
Veränderlichen erhält man durch Verallgemeinerung der Kriterien, die für Funktionen
von einer Veränderlichen gelten, d.h. durch Zurückführung auf den Grenzwert einer
Folge sowie über das
Konvergenzkriterium von CAUCHY.