Konvergenzkriterium von Cauchy
Damit eine Funktion
an der Stelle
einen Grenzwert besitzt, ist es notwendig
und hinreichend, daß sich die Funktionswerte
und
für zwei
beliebige Werte
und
der unabhängigen Variablen, die zum Definitionsbereich
gehören und in hinreichender Nähe von
liegen, beliebig wenig voneinander
unterscheiden.
Exakte Formulierung: Damit eine Funktion
an der Stelle
einen
Grenzwert besitzt, ist es notwendig und hinreichend, daß sich nach Vorgabe einer
beliebig kleinen positiven Zahl
eine zweite positive Zahl
angeben
läßt, so daß für zwei beliebige Werte
und
aus dem
Definitionsbereich, die den Bedingungen
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(2.16a) |
genügen, die Ungleichung
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(2.16b) |
erfüllt ist.