Linksseitiger und rechtsseitiger Grenzwert einer Funktion
Eine Funktion
hat an der Stelle
den linksseitigen Grenzwert ,
wenn sie sich bei zunehmenden, unbegrenzt der Zahl
nähernden -Werten unbegrenzt
dem Wert
nähert:
(2.19a)
In Analogie dazu besitzt eine Funktion den rechtsseitigen Grenzwert
wenn
sie sich bei abnehmenden, sich unbegrenzt der Zahl
nähernden -Werten unbegrenzt
dem Wert
nähert:
(2.19b)
Die Schreibweise
verlangt, daß der links- und
rechtsseitige Grenzwert
übereinstimmen:
(2.19c)
Beispiel
Die Funktion
geht für
gegen verschiedene Grenzwerte von links und von rechts: