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Linksseitiger und rechtsseitiger Grenzwert einer Funktion

Eine Funktion hat an der Stelle den linksseitigen Grenzwert , wenn sie sich bei zunehmenden, unbegrenzt der Zahl nähernden -Werten unbegrenzt dem Wert nähert:
(2.19a)

In Analogie dazu besitzt eine Funktion den rechtsseitigen Grenzwert wenn sie sich bei abnehmenden, sich unbegrenzt der Zahl nähernden -Werten unbegrenzt dem Wert nähert:
(2.19b)

Die Schreibweise verlangt, daß der links- und rechtsseitige Grenzwert übereinstimmen:
(2.19c)

Beispiel

Die Funktion geht für gegen verschiedene Grenzwerte von links und von rechts: