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Bestimmung der Minimallösung nach Remes

Nach REMES geht man zur numerischen Bestimmung der Minimallösung wie folgt vor:
1. Man bestimmt eine Alternantennäherung gemäß (19.200), z.B. gleichabständig oder als Extremstellen von .
2. Man löst das lineare Gleichungssystem
     

und erhält als Lösung die Näherungen und .
3. Man ermittelt eine neue Alternantennäherung , z.B. als Extremstellen der Fehlerfunktion . Dabei genügt es, Näherungen für diese Extremstellen zu verwenden.
Durch Wiederholung der Schritte 2. und 3. mit und an Stelle von und usw. erhält man Folgen von Näherungen für die Koeffizienten und die Alternantenpunkte, für deren Konvergenz Bedingungen angegeben werden können (s. Lit. 19.29). Man kann das Verfahren, das die Grundidee des sogenannten REMES-Algorithmus wiedergibt, abbrechen, wenn z.B. von einem gewissen Iterationsindex an
(19.201)

mit hinreichender Genauigkeit gilt.