Hat man die 1. Komponente
nach dem JACOBI-Verfahren berechnet,
dann liegt es nahe, diesen Wert bei der Berechnung von
bereits zu
verwenden.
Geht man entsprechend bei der Berechnung aller übrigen Komponenten vor, dann erhält
man die Iterationsvorschrift
(19.51)
Die Vorschrift (19.51) wird als GAUSS-SEIDEL- Verfahren
oder Einzelschrittverfahren bezeichnet.
Das GAUSS-SEIDEL-Verfahren konvergiert im allgemeinen schneller als das
JACOBI-Verfahren, sein Konvergenzsatz ist aber etwas komplizierter.
Beispiel
Die dazugehörige Iterationsvorschrift gemäß (19.51) lautet:
Einige Näherungen und die Lösung findet man in der folgenden Zusammenstellung: