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Jacobi-Verfahren

In der Koeffizientenmatrix des linearen Gleichungssystems (19.25) seien sämtliche Diagonalelemente von Null verschieden. Dann kann die -te Zeile nach der Unbekannten aufgelöst werden, und man erhält unmittelbar die folgende Iterationsvorschrift, in der der Iterationsindex ist:
(19.48)
     

Die Vorschrift (19.48) wird als JACOBI-Verfahren oder auch als Gesamtschrittverfahren bezeichnet, da sämtliche Komponenten des neuen Vektors allein aus den Komponenten von berechnet werden. Das JACOBI-Verfahren konvergiert für beliebige Startvektoren , falls gilt:
(19.49)

oder
(19.50)