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Strafverfahren

Das Problem
(18.96)

wird durch die Folge unrestringierter Minimumaufgaben
(18.97)

ersetzt. Dabei ist ein positiver Parameter. Für gilt
(18.98)

d.h., das Verlassen des zulässigen Bereiches wird mit einer ,,Strafe``  geahndet. Das Problem (18.97) wird mit einer gegen wachsenden Folge von Strafparametern gelöst. Es gilt

(18.99)

Ist die Lösung des -ten Strafproblems, dann gilt:

(18.100)

und jeder Häufungspunkt der Folge ist eine Lösung von (18.96). Ist es ein , so löst das Ausgangsproblem.

Als Realisierungen für sind z.B. geeignet:

(18.101a)
(18.101b)

Sind die Funktionen und differenzierbar, so erreicht man im Falle auch auf dem Rand von Differenzierbarkeit der Straffunktion , so daß analytische Hilfsmittel zur Lösung des Hilfsproblems (18.97) herangezogen werden können.
Die Abbildung zeigt eine Veranschaulichung des Strafverfahrens.



Beispiel

.
Die notwendige Optimalitätsbedingung lautet:
.
Der Gradient von wird hier nur bezüglich gebildet. Durch Subtraktion beider Gleichungen folgt . Die Gleichung besitzt die eindeutige Lösung
.
Durch den Grenzübergang ergibt sich als Lösung