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Die Operator-Norm einer Matrix
ist durch
gegeben, wobei für
die Vektoren des
wieder die EUKLIDische Norm
vereinbart sei.
Seien
und
zwei beliebige Matrizen vom Typ
.
Dann gilt:
a)
.
b)
.
c)
.
d)
.
e)
,
wobei
der größte
Eigenwert von
ist.
Die Fundamentalmatrix mit Anfang
zur Zeit
von (17.14) ist die
Matrix-Exponentialfunktion
![]() |
(17.15) |
mit folgenden Eigenschaften:
a) Die Reihe für
konvergiert bezüglich
auf einem beliebigen
kompakten Zeitintervall gleichmäßig und für jedes
absolut.
b)
.
c)
.
d)
.
e)
ist für alle
regulär und
.
f) Sind
und
kommutative Matrizen vom Typ
,
d.h. gilt
,
so ist
und
.
g) Sind
und
Matrizen vom Typ
und ist
regulär, so ist
.
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