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Lösung partieller Differentialgleichungen durch Irrfahrtsprozesse

Mit Hilfe von Irrfahrtsprozessen wird die Monte-Carlo-Methode zur genäherten Lösung von partiellen Differentialgleichungen realisiert.

Beispiel einer Randwertaufgabe

Es wird die folgende Randwertaufgabe betrachtet:

(16.182a)

(16.182b)

Hierbei ist ein einfach zusammenhängendes Gebiet der -Ebene; mit ist der Rand von bezeichnet. Wie bei den Differenzenmethoden im Abschnitt Differenzenverfahren wird mit einem quadratischen Gitter überzogen, bei dem ohne Beschränkung der Allgemeinheit die Schrittweite gewählt werden soll.
Auf diese Weise entstehen innere Gitterpunkte und Randpunkte . Von den Randpunkten , die auch Gitterpunkte sind, wird zunächst zur Vereinfachung angenommen, daß sie tatsächlich auf dem Rand von liegen, d.h., es soll
(16.183)

gelten (s. Abbildung).



Lösungsprinzip

Man stellt sich vor, daß ein Teilchen von einem inneren Punkt aus zu einer Irrfahrt startet. Das bedeutet:
1. Das Teilchen bewegt sich von aus zufällig zu einem der 4 Nachbarpunkte des Gitters. Jedem dieser 4 Gitterpunkte wird die Wahrscheinlichkeit für eine Bewegung zu diesem Punkt zugeordnet.
2. Erreicht das Teilchen einen Randpunkt , dann endet dort die Irrfahrt mit der Wahrscheinlichkeit 1.
Es läßt sich zeigen, daß ein Teilchen nach endlich vielen Schritten von einem inneren Punkt aus einen Randpunkt erreicht. Mit
(16.184)

wird die Wahrscheinlichkeit bezeichnet, daß eine Irrfahrt vom Punkt aus in dem Randpunkt endet. Dann gilt
(16.185)

und
 
    (16.186)

Diese Gleichung (16.186) stellt eine Differenzengleichung für dar. Werden Irrfahrten vom Punkt aus durchgeführt, von denen im Punkt enden , dann gilt
(16.187)

Diese Gleichung (16.187) gibt eine Näherungslösung der Differentialgleichung (16.182a) unter der Bedingung (16.183) an. Die Randbedingung (16.182b) wird dagegen berücksichtigt, indem man
(16.188)

setzt; denn wegen (16.186) gilt .
Zur Berechnung von wird (16.186) mit multipliziert. Nach Summation erhält man die folgende Differenzengleichung für :
(16.189)

Werden Irrfahrten vom inneren Punkt aus durchgeführt, von denen im Randpunkt enden, dann erhält man durch
(16.190)

einen Näherungswert im Punkt des Randwertproblems (16.182a,b).