Sei
.
Das Integral
(oder auch mit
bezeichnet) für
meßbare Funktionen
wird schrittweise wie folgt definiert:
1.
sei eine Elementarfunktion
,
dann setzt
man
 |
(12.199) |
2. Ist
,
dann
setzt man
 |
(12.200) |
3. Ist
und
positiver bzw. negativer Teil von
,
dann setzt man
 |
(12.201) |
unter der Bedingung, daß wenigstens eines der Integrale auf der rechten Seite endlich
ist, um den unbestimmten Ausdruck
zu vermeiden.
4. Für eine komplexwertige Funktion
setzt man, falls für
die Funktionen
die nach (12.201) definierten Integrale endlich sind,
 |
(12.202) |
5. Kann für eine meßbare Menge
und eine Funktion
nach den angegebenen
Festlegungen das Integral der Funktion
definiert werden, dann setzt man
 |
(12.203) |
Das Integral einer meßbaren Funktion ist im allgemeinen eine Zahl aus
.
Eine Funktion
nennt man
integrierbar oder summierbar über
bezüglich
,
wenn sie meßbar ist und
gilt.