Gegeben sei eine Differentialgleichung in der impliziten Form
(9.14)
Ein Verfahren, zu einer Auflösung nach
zu kommen, geht von dem Satz aus, daß
durch einen Punkt
genau
Integralkurven verlaufen, wenn die folgenden
Bedingungen erfüllt sind:
a) In dem Punkt
besitze die Gleichung
mit
insgesamt
reelle Wurzeln .
b) Die Funktion
und ihre ersten Ableitungen seien für
stetig, und es gelte .
Wenn sich eine gegebene Gleichung nach
auflösen läßt, dann zerfällt
sie in
Gleichungen von der eben beschriebenen Form, nach deren Lösung man
Integralkurvenscharen erhält.
Sollte sich eine Gleichung in der Form
oder
darstellen lassen, dann erhält man, indem
gesetzt und
als
Hilfsveränderliche verstanden wird, durch Differentiation nach
bzw.
eine
Gleichung in
bzw. ,
die nach der Ableitung aufgelöst ist.
Ihre Lösung zusammen mit der Ausgangsgleichung (9.14) ergibt dann die
Lösung in Parameterform.
Beispiel
Es ist die Differentialgleichung
zu lösen.
Man setzt
und erhält .
Differentiation nach
und Setzen von
liefert
oder
.
Die Auflösung dieser in
linearen Gleichung ergibt
.
Einsetzen in die Ausgangsgleichung für
ergibt die Lösung in Parameterform.