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Definition des Doppelintegrals

Als Doppelintegral einer Funktion von zwei Veränderlichen über einem ebenen Flächenstück wird der Ausdruck
(8.134)

bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Zahlenwert, der auf die folgende Weise ermittelt wird (s. Abbildung):
1. Beliebige Zerlegung des Flächenstückes in Elementarflächenstücke.
2. Auswahl eines beliebigen Punktes im Innern oder auf dem Rande eines jeden Elementarflächenstückes.
3. Multiplikation des Funktionswertes von in diesem Punkt mit dem Inhalt des entsprechenden Elementarflächenstückes.
4. Addition aller so gewonnenen Produkte .
5. Berechnung des Grenzwertes der Summe

(8.135a)

für den Fall, daß der Inhalt aller Elementarflächenstücke gegen Null geht, also ihre Anzahl gegen . Dabei ist zu beachten, daß die Forderung, solle gegen Null streben, allein nicht genügt. Es muß sichergestellt sein, daß auch der Abstand der beiden am weitesten voneinander entfernten Punkte, d.h. der Durchmesser des Elementarflächenstückes , gegen Null geht, weil der Flächeninhalt eines Rechtecks auch zu Null wird, wenn eine seiner Seiten Null gesetzt wird, der Durchmesser aber endlich bleibt.



Wenn dieser Grenzwert existiert und von der Art der Einteilung des Flächenstückes in Elementarflächenstücke sowie von der Wahl der Punkte unabhängig ist, dann wird er Doppelintegral der Funktion über dem Flächenstück , das Integrationsgebiet, genannt, und man schreibt:
(8.135b)