Mit den Parametergleichungen des Integrationsweges
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(8.115) |
ergeben sich die folgenden Formeln:
für (8.112a)
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(8.116a) |
für (8.113a)
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(8.116b) |
für (8.112b)
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(8.116c) |
für (8.113b)
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(8.116d) |
für (8.114)
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(8.116e) |
Dabei sind
bzw.
die Werte des Parameters
für den Anfangspunkt
bzw.
den Endpunkt
des Bogenstückes.
Hier wird im Gegensatz zum Kurvenintegral 1. Art die Forderung
nicht
erhoben.
Hinweis: Bei der Umkehrung des Integrationsweges, d.h., beim Vertauschen der Punkte
und
,
ändern die Integrale ihr Vorzeichen.