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Existenzsatz für das Kurvenintegral 2. Art

Das Kurvenintegral 2. Art (8.112a), (8.113a), (8.112b), (8.113b) und (8.114) existiert, wenn die Funktion bzw. sowie die Kurve längs des Bogenstückes stetig sind und die Kurve dort eine stetige Tangente besitzt.