Existenzsatz für das Kurvenintegral 2. Art
Das Kurvenintegral 2. Art (8.112a),
(8.113a), (8.112b),
(8.113b) und (8.114) existiert, wenn die
Funktion
bzw.
sowie die Kurve längs des Bogenstückes
stetig sind und die Kurve dort eine stetige Tangente besitzt.