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| (5.413) |
mit von
abhängigen
und
sowie
Der eigentliche Verlauf der Interpolationskurve zwischen
und
wird von der
Funktion
bestimmt.
Diese wird daher als Kurvenverlauf bezeichnet.
Sie hängt nur von den Erfüllungsgraden
und
ab, die sich als
Werte der Zugehörigkeitsfunktionen
und
an der Stelle
ergeben, d.h., es ist
und
oder kurz
und
Der Kurvenverlauf hängt nur vom Verhältnis
der
Zugehörigkeitsfunktionen ab.
3. Die Zugehörigkeitsfunktionen sind positiv, so daß die Ausgabe
eine
Konvexkombination der Konklusionen
ist.
Daher gilt:
| (5.414) |
bzw. für den allgemeinen Fall
| (5.415) |
Für konstante Konklusionen bewirken die Terme
und
lediglich eine
Verschiebung und Streckung des Kurvenverlaufes
Sind die Konklusionen von den Eingangsvariablen abhängig, dann wird der Kurvenverlauf
in verschiedenen Abschnitten unterschiedlich verzerrt.
Dadurch kann sich eine andere Ausgangsfunktion ergeben.
Verwendet man für die Eingabe
linear abhängige Konklusionen und
Zugehörigkeitsfunktionen mit konstanter Summe, dann ist die Ausgabe
mit von
abhängigen
und
einer Konstanten
,
so daß sich Polynome 2. Ordnung als Interpolationsfunktionen
ergeben.
Diese Polynome kann man zur Konstruktion eines Interpolationsverfahrens mit Polynomen
2. Ordnung verwenden.
Allgemein ergibt sich aus der Wahl von Polynomen
-ter Ordnung als Konklusion ein
Interpolationspolynom
-ter Ordnung.
Daher können die konventionellen Interpolationsverfahren, die lokal mit Polynomen
interpolieren (beispielsweise mit Splines), auch mit diesen Fuzzy-Systemen durchgeführt
werden.
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