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Verknüpfungsregeln

Für die Verknüpfung unscharfer Relationen gelten die folgenden Gesetzmäßigkeiten:
(E1) Assoziativgesetz:
(5.389)


(E2) Distributivgesetz für die Verknüpfung mit Vereinigungsbildung:

(5.390)


(E3) Distributivgesetz in abgeschwächter Form für die Verknüpfung mit Schnittbildung:

(5.391)


(E4) Inversenbildung:

(5.392)


(E5) Komplementbildung und Inversenbildung:

(5.393)


(E6) Monotonieeigenschaften:

(5.394)


Beispiel A

Die Gleichung (5.386) für das Relationenprodukt wurde entsprechend wie bei der Durchschnittsbildung mittels der min-Operation definiert. Allgemeine Überlegungen zeigen, daß statt der min-Operation irgendeine der -Normen verwendet werden kann.

Beispiel B

Für die Vereinigungs-, Durchschnitts- und Komplementbildung bezüglich -Schnitte gilt:           Entsprechendes gilt auch für die scharfen -Schnitte.