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Bellmannsches Optimalitätsprinzip

Die Berechnung der Funktionalgleichung
(18.128)

entspricht der Bestimmung einer optimalen Politik für den mit dem Zustand startenden Teilprozeß , welcher aus den letzten Stufen des Gesamtprozesses besteht und dem die Kostenfunktion

(18.129)

zugrunde liegt. Die optimale Politik des Prozesses mit dem Anfangszustand ist unabhängig von den Entscheidungen in den ersten Stufen von , die zum Zustand führten. Für die Ermittlung von wird die Größe benötigt. Ist nun eine optimale Politik für , dann ist offensichtlich eine optimale Politik für den Teilprozeß zum Anfangszustand . Diese Aussage wird im BELLMANNschen Optimalitätsprinzip verallgemeinert.

BELLMANNsches Prinzip: Ist eine optimale Politik eines Prozesses und die zugehörige Zustandsfolge, dann ist für jeden Teilprozeß , mit dem Startzustand die Politik ebenfalls optimal.