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Die Differentialgleichungen (17.1) und (17.22)
(bzw. deren Flüsse) heißen topologisch äquivalent , wenn es einen
Homöomorphismus
(d.h.,
ist bijektiv,
und
sind stetig) gibt, der die Orbits von (17.1) in
Orbits von (17.22) unter Beibehaltung der Orientierung, aber nicht
unbedingt der Parametrisierung überführt.
Die Systeme (17.1) und (17.22) sind also
topologisch äquivalent, wenn es neben dem Homöomorphismus
eine stetige Abbildung
gibt, die bei jedem fixierten
streng monoton wachsend ist,
auf
abbildet, für die
für
alle
ist und die der Beziehung
für alle
und
genügt.
Bei topologischer Äquivalenz gehen Ruhelagen von (17.1) in Ruhelagen von
(17.22) und periodische Orbits von (17.1) in periodische Orbits von
(17.22) über, wobei die Perioden nicht unbedingt übereinstimmen.
Sind also zwei Systeme (17.1) und (17.22) topologisch äquivalent,
so stimmt die topologische Struktur der Zerlegung des Phasenraumes in Orbits überein.
Sind zwei Systeme (17.1) und (17.22) topologisch äquivalent über
den Homöomorphismus
und erhält
sogar die
Parametrisierung, d.h. gilt
so
heißen (17.1) und (17.22) topologisch konjugiert .
Topologische Äquivalenz bzw. Konjugiertheit kann sich auch auf Teilmengen der
Phasenräume
und
beziehen.
Ist z.B. (17.1) auf
und (17.22) auf
definiert, so heißt (17.1)
auf
topologisch äquivalent zu (17.22) auf
, wenn ein
Homöomorphismus
existiert, der die Schnitte der Orbits
von (17.1) mit
in Schnitte der Orbits von (17.22) mit
unter
Beibehaltung der Orientierung überführt.
| Beispiel A | |
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Homöomorphismen für (17.1) und (17.22) sind Abbildungen, bei denen
z.B. Strecken und Stauchen der Orbits erlaubt ist, Aufschneiden und Schließen der
Orbits dagegen nicht.
Die zu den Phasenporträts der folgenden linken und mittleren Abbildung gehörenden
Flüsse sind topologisch äquivalent; die zur linken und rechten Abbildung gehörenden
Flüsse dagegen nicht.
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| Beispiel B | |
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Gegeben seien die beiden linearen ebenen Differentialgleichungen (s. Lit. 17.19)
Der Homöomorphismus
ist, und die Funktion | |
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