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Rechenregeln für Wahrscheinlichkeiten


1. Aus folgt
(16.32)


2.
(16.33)


3. Für endlich viele, paarweise einander ausschließende Ereignisse , gilt
(16.34)


4.a Für beliebige Ereignisse gilt
 
     
     
     
    (16.35a)


4.b Speziell für gilt:
(16.35b)


5. Gleichwahrscheinliche Ereignisse: Sind alle Ereignisse eines vollständigen Ereignissystems gleichwahrscheinlich, so gilt
(16.36)

Ist als Summe von der gleichwahrscheinlichen Ereignisse darstellbar, so sagt man, daß Ereignisse für das Eintreten von günstig sind, und es gilt dann
(16.37)