1. Aus
folgt
 |
(16.32) |
2.
 |
(16.33) |
3.
Für endlich viele, paarweise einander ausschließende Ereignisse
,
gilt
 |
(16.34) |
4.a Für beliebige Ereignisse
gilt
4.b
Speziell für
gilt:
 |
(16.35b) |
5. Gleichwahrscheinliche Ereignisse: Sind alle Ereignisse
eines vollständigen Ereignissystems
gleichwahrscheinlich, so gilt
 |
(16.36) |
Ist
als Summe von
der gleichwahrscheinlichen Ereignisse
darstellbar, so sagt man, daß
Ereignisse
für das Eintreten von
günstig sind, und es gilt dann
 |
(16.37) |