In vielen Fällen lassen sich reelle uneigentliche Integrale mit unbeschränktem
Integrationsgebiet durch komplexe Integrale über geschlossene Wege berechnen.
Um dabei immer wiederkehrende Abschätzungen zu vermeiden, benutzt man das
Lemma von JORDAN , das sich auf Integrale der Form
bezieht, wobei
der in der oberen Halbebene der
-Ebene gelegene Halbkreisbogen
um den Nullpunkt mit dem Radius
ist (s. Abbildung).
Das Lemma von JORDAN unterscheidet folgende Fälle:
a)
:
Strebt
in der oberen Halbebene und auf der reellen Achse für
gleichmäßig gegen Null und ist
eine positive Zahl, dann gilt für
 |
(14.58a) |
b)
:
Strebt der Ausdruck
für
gleichmäßig gegen
Null, dann gilt die Aussage (14.58a) auch im Falle
.
c)
: Liegt der Halbkreis unterhalb der
reellen Achse, dann gilt die entsprechende Aussage auch für
.
d) Der Satz gilt auch, wenn es sich statt um einen vollen Halbkreis um
einen Teilbogen handelt.
e) Der entsprechende Sachverhalt liegt für Integrale der Form
 |
(14.58b) |
vor, wenn
einen Halbkreis bzw. Teilbogen in der linken Halbebene mit
darstellt, bzw in der rechten mit
.