Sind
bzw.
beliebige Lösungen der inhomogenen bzw. homogenen
Integralgleichungen
(11.49a)
bzw.
(11.49b)
dann ist auch die Summe
eine Lösung der inhomogenen
Integralgleichung.
Deshalb sollen zunächst alle Lösungen der homogenen Integralgleichung bestimmt werden.
Diese Aufgabe ist identisch mit der Ermittlung aller nichttrivialen Lösungen des
linearen Gleichungssystems
(11.50)
Da dessen Auflösung mitunter schwierig ist, kann das folgende Verfahren zur Berechnung
der homogenen Lösungen herangezogen werden.
Liegt ein vollständiges Orthonormalsystem
vor, dann werden die
Funktionen
(11.51a)
gebildet.
Ist
eine beliebige Lösung der homogenen Gleichung, d.h., es gilt
(11.51b)
dann ergibt sich nach Multiplikation dieser Gleichung mit
und
anschließender Integration bezüglich
(11.51c)
d.h., eine beliebige Lösung
der homogenen Gleichung muß orthogonal
zu allen Funktionen
sein.
Wird das System
durch das mit Hilfe einer Orthonormierung daraus
hervorgehende System
ersetzt, dann lautet die Bedingung
(11.51c) jetzt:
(11.51d)
Wird das System
zu einem vollständigen Orthonormalsystem ergänzt, dann
erfüllt offensichtlich jede Linearkombination der ergänzten Funktionen die Bedingung
(11.51d).
Ist das Orthonormalsystem
bereits vollständig, dann existiert nur die
triviale Lösung .
In ganz entsprechender Weise kann auch das Lösungssystem der folgenden transponierten
homogenen Integralgleichung bestimmt werden:
(11.51e)
Beispiel
.
Orthonormalsystem:
,
.
Zweimalige Anwendung von (11.47) ergibt
.
Das System
ist bereits orthonormiert.
Die Funktion
vervollständigt dieses System.
Die homogene Gleichung besitzt also nur die Lösungen
.