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| (1.105a) |
| (1.105c) |
| (1.105d) |
Wenn eine Ungleichung beidseitig mit einer positiven Zahl multipliziert oder durch
eine positive Zahl dividiert wird, dann bleibt der Sinn der Ungleichung erhalten;
ist dagegen die Zahl negativ, dann muß der Sinn des Ungleichheitszeichens
umgekehrt werden.
2. Ungleichung bezüglich des Kehrwertes:
| (1.106) |
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